Im Dezember 2005 kamen bei einem Brandeinsatz in Tübingen zwei Atemschutzgeräteträger ums Leben.
Die eingesetzte Unfallkommision sah die Ursachen des tragischen Verlaufs hauptsächlich in Baumängeln und der Verkettung unglücklicher Umstände (Link zum Bericht auf den Seiten der LFS Baden-Württemberg). Ein gegen den Stadtbrandmeister eingeleitetes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde im August 2006 eingestellt.
Laut dem Reutlinger Generalanzeiger wird der Fall jetzt neu aufgerollt. Anlass dafür ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20.02.2008, den man auf den Seiten der Landesrechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg nachlesen kann: OLG Stuttgart, 4 Ws 37/08 (Tipp: die angebotene Druckversion ist besser lesbar.)
Für Feuerwehrangehörige, vor allem wenn ihnen der Bericht der Unfallkommission bekannt ist, dürften folgende Absätze der Gründe besonders interessant sein: 20 bis 33 und 41
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